[Von Bastian]
Es gibt in unserem Rechtssystem ein paar Prinzipien, die einzuhalten sind. Sie entsprechen schlicht dem gesunden Menschenverstand und sind so banal, dass es fast weh tut, sie aufzuschreiben. Beispiele:
- Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
- Man kann nicht für etwas bestraft werden, was nicht verboten war.
- Wer kein Einkommen hat, zahlt auch keine Steuern.
- Abmachungen sind einzuhalten.
- Ein Kaufpreis muss genau einmal bezahlt werden.
- Usw…
All das sollte soweit klar sein: alles andere wäre schlicht dämlich. Ein Rechtssystem geht nun daran, die Vorgehensweise, festzulegen (Wie sieht ein Kaufvertrag aus?), die Grundsätze in ihren Grenzbereichen auszuformulieren (Was ist mit dem Kaufpreis, wenn die Ware schadhaft ist?), den Konfliktfall zu regeln (Was tun bei Meinungsverschiedenheiten?) und im Zweifelsfall Abweichungen zu sanktionieren (Was geschieht mit einem Dieb?).
Wozu das Ganze? Natürlich damit man Rechtssicherheit hat und weiß, woran man im Zweifelsfall ist. Der Grundsatz lautet: zur Orientierung schaue der Bürger ins Gesetz. Ich stehe im Kaufhaus und habe Appetit auf einen Apfel, den ich aber nicht bezahlen will? Ein Blick ins Gesetz, und ich weiß, dass ich ihn trotzdem bezahlen oder liegen lassen muss. Ich habe einen Konflikt zwischen meinen Wünschen und den Regeln? Das Gesetz sagt mir, was ich darf. Dazu ist es da.
Wenn ich gar nicht klauen will, braucht mich das Gesetz dazu auch nicht zu interessieren. Es wird dann wichtig, wenn es was zu regeln gibt. Ein Gesetz, das Dinge regelt, die nicht in Frage stehen, aber zu greifen aufhört, sobald sie in Frage stehen, wäre ziemlicher Blödsinn: Klauen ist nur verboten, solange du nicht klauen willst? Nein. Das Gesetz regelt den potentiellen Konfliktfall. Was auch sonst?
Nun kommt ein Urteil daher, das genau anders herum argumentiert. (LINK) Das Verbot der Berliner Ärztekammer, einen Suizid medikamentös zu ermöglichen, wird als rechtswidrig angesehen. Der Grund ist ein potentieller Gewissenskonflikt, in den ein Arzt kommen könne. Im Klartext heißt dies, dass hier ein Urteil dem Gesetz genau in dem Moment die Autorität abspricht, in dem es gebraucht wird, nämlich in dem Fall, in dem es etwas zu regeln gibt. Und so schleicht sich in unser Rechtsverständnis bei der elementarsten Frage überhaupt – der Frage nach dem Leben – ein Grundsatz ein, der völlig unsinnig ist:
- Was verboten ist, ist im Konfliktfall erlaubt.
Auf dieser Logik baut sich inzwischen ein ganzes System von Gesetzen auf. So ist das Töten Ungeborener eigentlich laut Gesetz ausdrücklich verboten – im Konfliktfall bleibt es unsanktioniert (was binnen kürzester Zeit zu einem Rechtsanspruch mutierte). Das Bereitstellen von Giften ist im Konfliktfall nicht verboten – auch das wird mutieren. Das Töten Alter und Kranker ist verboten – wie lange noch?
Das Aufweichen der Grundsätze bei Lebensfragen, die konfliktbehaftet sind, ist doppelt tödlich. Es ermöglicht Gesetze, die das Töten erlauben, und prägt die Gesellschaft, die gemäß unserem Rechtssystems im Zweifelsfall nachschaut, was denn verboten ist.
Für die ist inzwischen klar: Wer den inneren Konflikt nicht achtet, ist unbarmherzig. Wie kann ich es wagen, das Leben schützen zu wollen? Der innere Konflikt ist das höhere Gut.
Wenn ich gar nicht klauen will, braucht mich das Gesetz dazu auch nicht zu interessieren. Es wird dann wichtig, wenn es was zu regeln gibt. Ein Gesetz, das Dinge regelt, die nicht in Frage stehen, aber zu greifen aufhört, sobald sie in Frage stehen, wäre ziemlicher Blödsinn: Klauen ist nur verboten, solange du nicht klauen willst? Nein. Das Gesetz regelt den potentiellen Konfliktfall. Was auch sonst?
Nun kommt ein Urteil daher, das genau anders herum argumentiert. (LINK) Das Verbot der Berliner Ärztekammer, einen Suizid medikamentös zu ermöglichen, wird als rechtswidrig angesehen. Der Grund ist ein potentieller Gewissenskonflikt, in den ein Arzt kommen könne. Im Klartext heißt dies, dass hier ein Urteil dem Gesetz genau in dem Moment die Autorität abspricht, in dem es gebraucht wird, nämlich in dem Fall, in dem es etwas zu regeln gibt. Und so schleicht sich in unser Rechtsverständnis bei der elementarsten Frage überhaupt – der Frage nach dem Leben – ein Grundsatz ein, der völlig unsinnig ist:
- Was verboten ist, ist im Konfliktfall erlaubt.
Auf dieser Logik baut sich inzwischen ein ganzes System von Gesetzen auf. So ist das Töten Ungeborener eigentlich laut Gesetz ausdrücklich verboten – im Konfliktfall bleibt es unsanktioniert (was binnen kürzester Zeit zu einem Rechtsanspruch mutierte). Das Bereitstellen von Giften ist im Konfliktfall nicht verboten – auch das wird mutieren. Das Töten Alter und Kranker ist verboten – wie lange noch?
Das Aufweichen der Grundsätze bei Lebensfragen, die konfliktbehaftet sind, ist doppelt tödlich. Es ermöglicht Gesetze, die das Töten erlauben, und prägt die Gesellschaft, die gemäß unserem Rechtssystems im Zweifelsfall nachschaut, was denn verboten ist.
Für die ist inzwischen klar: Wer den inneren Konflikt nicht achtet, ist unbarmherzig. Wie kann ich es wagen, das Leben schützen zu wollen? Der innere Konflikt ist das höhere Gut.
ja, so ist es (leider)
AntwortenLöschenJohannes Paul der IIte hatte mehr als recht, als er von einer Kultur des Todes sprach.
Vor allem, da ja niemand die Frage beantworten kann, was nach dem Tod kommt.
Es heißt durch den Mord )oder die Assistenz zum Selbstmord) de schwer Leidenden werde dieser von seinem Leiden erlöst.
Christlich ist es nicht, islamisch auch nicht, buddhistisch und hinduistisch auch nicht.
Euthanasie macht nur dann ernsthaft Sinn, wenn ich davon ausgehe, das der Verstorbene automatisch in den Himmel kommt bzw. absolut nicht mehr ist.
Selbiges lehrt keine Religion und ich bezweifle ob die Atheisten wirklich ernsthaft an die Nichtexistenz einer, wie auch immer gearteten, transzendentalen Welt glauben.
Haben Sie wirklich Angst, dass der Paragraf 211 StgB des (deutschen) Strafgesetzbuches abgeschafft wird? Keine Angst, der Schutz menschlichen Lebens ist nicht in Gefahr, da können Sie völlig beruhigt sein.
AntwortenLöschenWenn Sie bereit sind deutsche Gesetze anzuerkennen; aber wenn Sie das nicht tun, dann haben Sie bald ganz andere Probleme als Ihre derzeitigen Ängste bezüglich des Paragrafen 211.
Wenn ich mir allerdings den Paragrafen 2266 des Katechismus der katholischen Kirche anschaue, kommen mir doch Zweifel, ob Sie nicht Recht haben könnten, was den absoluten, uneingeschränkten Lebensschutz für Menschen bis zu deren natürlichen Tod angeht.
Ich habe keine Angst, dass der Schutz des menschlichen Lebens in Deutschland in Gefahr sein könnte - ich weiß vielmehr, dass er bereits große Lücken hat.
LöschenBei jeder Abtreibung eines ungeborenen Kindes stirbt ein Mensch, ohne dass sein Recht auf Leben eingreift. Das Kind ist schutzlos.
Nun schauen wir uns doch einmal die Entwicklung in den Niederlanden an, wie weit hier die "Euthanasie" an alten und kranken Menschen mittlerweile ist. Auch ich halte einen Dammbruch für sehr wahrscheinlich.
AntwortenLöschenDer Damm ist längst gebrochen. Wir erleben nicht mehr den Moment des Brechens, sondern den Anstieg des Hochwassers.
LöschenSie schreiben, dass bei jedem Schwangerschaftsabbruch ein Mensch sterbe. Das mag die katholische Morallehre so festlegen. Das Gesetz sagt etwas völlig anderes. Das besagt, in den von mir oben zitierten Paragrafen 211 und 2266, dass bei der vorsätzlichen und heimtückischen Tötung eines Menschen, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen ist und das römisch katholische Lehramt erlaubt, in schwerwiegenden Fällen (und Schwangerschaftsabbrüche sind meines Wissens nach so rubriziert), sogar die Hinrichtung der Abtreibenden und ihrer Helfer.
AntwortenLöschenNach den geltenden Strafgesetzbüchern wird dagegen ein Schwangerschaftsabbruch mitnichten als die Tötung eines Menschen eingestuft, da sonst der besagte Paragraf 211 greifen würde; tut er aber nicht denn für diesen Fall greift der Paragraf 218.
Die Frage ist nun, was Sie tun können? Immer nur Anklagen und den Untergang der Nation heraufbeschwören führt zu nix. Das wissen Sie spätestens seit den Nazi- und Holocaust-Vergleichen des Kardinal Meisners. Das finden zwar Konservative gut, ändert aber wirklich nichts.
Sie könnten in einer freiheitlich verfassten Demokratie versuchen die Gesetze über Wahlen zu ändern, aber eine Partei, die sich die Nicaragua-Methode auf die Fahnen schreibt, landet irgendwo bei Null-Komma und bringt es zu nichts, weil in diesem Land eine Mehrheit im Konsens gegen die Katholische Doktrin steht. Sie könnten natürlich einen gewaltsamen Umsturz versuchen und sich blutige Nasen holen, aber auch das dürfte auf Dauer auch recht unlustig werden, wie man bei Pater Schmidberger nachlesen kann.
Die sicherste und vernünftigste Methode, aber dabei ist es nicht mit dauerndem Untergangsgeschrei getan, sondern Bedarf länger, ausdauernder harter Arbeit, ist herauszufinden WARUM Frauen ihre Schwangerschaft nicht austragen wollen und ihnen die Gründe zu nehmen.
Das ist genau die Methode die man anwenden muss, um zum Beispiel hohe Kriminalität zu senken: keine Polizeistationen und Gefängnisse bauen, sondern Kindergärten und Schulen und für soziale Sicherheit sorgen. Viel Erfolg!
PS: Ich, nein wir, arbeiten schon seit Jahren mit dieser Methode und langsam zeigen sich erste Erfolge.
Erst einmal danke ich für eine derart ausführliche Auseinandersetzung.
LöschenJa, bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein Mensch. Es mag sein, dass das Gesetz das anders sieht – nur, dass sich menschliche Existenz als solche nicht nach gesetzlichen Definitionen richtet. Hier kommt das Gesetz an seine Grenzen. Überdies halte ich es für einen logischen Irrschluss, zu glauben, weil §218 die Straffreiheit garantiere, gelte ein Ungeborener nicht als Mensch. Das Gegenteil ist der Fall, denn wenn es kein Mensch ist, gäbe es gar nichts zu bestrafen. Allein die Existenz der Ausnahmeregelung im §218 zeigt, dass es eine Regel gibt, von der abgewichen werden soll, und dass diese Regel wahrgenommen wird.
Auch die Idee, die Frage nach dem Menschsein mit Paragraphen zu beantworten, halte ich für kritisch. So etwas geht schief.
Ihre Frage, was wir tun können, beantworten Sie selbst ein wenig subjektiv. Ich kann da nur sinnvoll antworten, wenn Sie zumindest für dieses Gespräch akzeptieren, dass jede Abtreibung für mich das Töten eines Kindes ist und daher in unserem Land ein angeblich legales tausendfaches Töten stattfindet. Wenn Sie bereit sind, sich auf dieses Gespräch einzulassen, sehen Sie ein, dass dieser Zustand für uns anzuklagen ist. Die Frage, die dann im Raum steht, ist doch eigentlich: wenn die Katholiken da von einer tausendfachen Kindstötung ausgehen – wieso demonstrieren die nicht täglich? Allzu ernst scheinen die ja die eigenen Positionen nicht zu nehmen.
Ein Grund dafür ist, dass die Kirche da nicht einfach Täter identifiziert, die es zu bekämpfen gilt. Menschen sind nicht zu bekämpfen – das Unrecht ist zu bekämpfen. Die Täter sind nicht unsere Gegner, sondern unsere Geschwister, die es zu überzeugen gilt. Und deshalb ist das „Anklagen“ kein „immer nur“, wie Sie schreiben, sondern ein wesentlicher Teil dessen, was zu tun ist: die Wahrheit ist bekannt zu machen. Dass sie Andersdenkenden wie eine Anklage vorkommt, ist logisch – allerdings ist das keine Anklage, die verurteilen, sondern die wachrütteln soll.
Ein politischer Umsturz bringt uns dabei gar nichts, da das Problem in den Augen der Kirche nicht das System ist, sondern das Unrecht. Ich halte unser freiheitlich-demokratisches System für das beste, was uns passieren kann. Es ist allerdings kein Garant dafür, dass alles Recht ist, was es hervor bringt. Es wäre naiv, demokratische Legitimation mit Wahrheit gleichzusetzen. Genauso naiv wäre die Idee, Wahrheit vorzuschreiben. Abgesehen davon, dass die Geschichte zeigt, dass das nie funktioniert, wäre damit wenig gewonnen: die Menschen wären nicht näher bei Gott als vorher. Eine vielleicht auf den ersten Blick merkwürdige und in sich unlogische Ansicht, die aber verständlich wird, wenn man sie mit christlichen Augen betrachtet. Dann wird klar, dass der Mensch, der es sich beim Abtreiben mit Gott verscherzt, ein erheblich größeres Problem hat, als das Kind, das er abgetrieben hat. Mehr noch als die Kinder sind die zu retten, die abtreiben.
Grundsätzlich ist jede Hilfe für schwangere Frauen und Familien zu begrüßen. Die beginnt, wie Sie schreiben, bei der Ursachenforschung und endet sinnvoll in konkreten Maßnahmen, gesetzlich wie im Einzelfall. Dass für katholische Christen dabei noch weitere Dinge wesentlich und genauso wichtig sind, wie das Beten für Kinder und abtreibende Eltern und das Bekanntmachen dessen, was wir als Wahrheit erkennen, ist hoffentlich etwas verständlich geworden.
Für Ihre Arbeit im sozialen Bereich wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen Segen und Erfolg!
Die katholische Schizophrenie, den Sünder lieben, die Sünde hassen ist für Menschen unmöglich. Versuchen Sie sich einfach jemanden vorzustellen, der behauptet Gott zu lieben, aber seine Kirche zu hassen; oder den Glauben zu lieben, aber die Religion zu hassen oder die Kirche zu lieben, aber den Klerus zu hassen. Das ist alles völlig unmöglich, weil die einzelnen Entitäten einander prakitsch identisch sind. Wer die Sünde hasst, hasst auch den Sünder, wer Gott liebt, kann Gottes Kirche nicht hassen. Alles andere wäre nicht menschlich.
AntwortenLöschenZitat: Genauso naiv wäre die Idee, Wahrheit vorzuschreiben./Zitat
Alle Dogmen sind eine naive Idee? Und mit Verlaub, ist es nicht genau das, was der Papst will, wenn er den Relativismus verteufelt? Was ist das Gegenteil des Relativismus? Was ist das, was der Papst will? Absolute Wahrheit (die Sie oben auch bemühen)! Dass er sie den Menschen nicht mehr vorschreiben kann, ist lediglich ein kleiner Unfall in der Geschichte der Kirche. Bis vor ein paar Donnerstagen war das nämlich so und versucht wird es andauernd. Zum Beispiel durch Einflussnahme auf die staatliche Gestzgebung. Wenn man den Menschen keine Wahreiten vorschreiben wollte, zum Beispiel bei Schwangeschaftsabbrüchen oder der Ehe gleichgeschlechtlich Liebender, müsste man nicht andauernde Lobbyarbeit gegen bestehende oder geplante Gesetze machen, die diesen katholischen Wahrheiten nicht entsprechen.
Eine katholische Wahrheit ist, dass ein Schwangerschaftsabbruch die Tötung eines Menschelebens bedeutet. Sie haben das Wort Mord vermieden, Kardinal Meisner ist da weniger zurückhaltend bei seinen Sündenzuweisungen und bemüht sogar einen von ihm und sicher auch vielen Gläubigen gefühlten Baby-Holocaust. Diese Meinung, pardon Wahrheit, will die Kirche nun mit der Macht des Strafgesetzbuches allen Menschen aufzwingen und predigt in donnernden Kanzelreden ständig dafür, dass der § 218 geändert werden muss, weil er eben nicht der gefühlten, katholischen Wahrheit entspricht.
PS: Was die katholische Kirche unter "Neuevangelisierung", die dringend notwendig sei (wegen "tausendfachen Tötens von Kindern"), rubriziert, versetzt eben diese Kirche und deren Anhänger in helle Aufregeung, wenn es mal die Konkurrenz versucht, indem sie ihr heiliges Buch unter die Leute bringt. Dabei haben die Muslime noch nicht einmal richtig angefangen mit ihren Sündenzuweisungen und Missionierungsversuchen. Das kann alles noch richtig unlustig werden.
@F.M.: ich habe einem Teil Ihres Kommentars zum Anlass für einen neuen Blogbeitrag genommen:
Löschenhttp://echoromeo.blogspot.de/2012/04/schizophren-nein.html