Montag, Februar 24, 2014

Paulus, der Mobber.

[Von Bastian]
Es gibt in unserer Gesellschaft einen Hang, in logischen Fragen die Dinge auf merkwürdige Weise zu verdrehen.
So heißt es: „Jedes Kind hat ein Recht darauf, erwünscht zu sein!“. Stimmt, das hat es. Aber was, wenn es nicht erwünscht ist? Nun, dann ist eben das Kind falsch, denn dieses Argument wird als Rechtfertigung für Abtreibungen angesehen. Wir können es dem armen Kind nicht zumuten, unerwünscht zu sein (genauer: wir können es uns nicht zumuten, es zu erwünschen), also muss es weg.
Wäre ich arbeitslos und jemand wollte das Recht auf Arbeit ins Gesetz aufnehmen, würde mir angesichts dieser Logik mulmig. Was, wenn ein Mensch keine Arbeit findet? Das können wir dem armen Kerl nicht zumuten, also muss er – äh, was? Absurd? Nun, bei ungeborenen Kindern funktioniert diese Logik schon, und in unseren Nachbarländern greift sie inzwischen auch nach den Alten und Kranken.

Auch innerkirchlich lässt sich das gut einsetzen. Auf diese Weise hat Bischof Tebartz-van Elst auch im Falle seiner Unschuld ein großes Problem: ein biblisches. Wie Ingo Brüggenjürgen auf Domradio.de schreibt (LINK):
„Im 1. Brief des Apostel Paulus an Timotheus kann man es bereits nachlesen: "Der Bischof muss bei den Außenstehenden einen guten Ruf haben, damit er nicht in üble Nachrede kommt und in die Falle des Teufels gerät". (1 Tim 3,7). Der Bischof von Limburg aber hat kein Vertrauen mehr. Die Öffentlichkeit hat es ihm, ob berechtigt oder unberechtigterweise ist ganz egal, längst entzogen. Sein Ruf ist außerhalb der Kirche aber auch in den eigenen Reihen bereits jetzt so grundlegend zerstört, dass ein Neuanfang in Limburg für ihn und für das ihm anvertraute Bistum unvorstellbar scheint. Ein Bischof, dem man kein Vertrauen mehr entgegenbringt – wie soll das gehen?“
Nun, hier ist das ganze etwas subtiler. Denn es scheint ja wirklich eine Pflicht des Bischofs zu sein, nicht in üble Nachrede zu kommen. Doch im Falle seiner Unschuld ist es dasselbe, denn: Jeder Unschuldige hat das Recht darauf, dass man nicht schlecht über ihn redet. Ja, das hat er. Aber was, wenn man ihm dieses Recht nicht einräumt? Wir können es dem armen Bischof doch nicht zumuten, unbeliebt zu sein, also muss er weg. Zum Besten aller.
Und so endet der Artikel, der ausdrücklich den Fall der vollständigen Unschuld beleuchtet, auch voll des Trostes für einen armen Bischof, der die Sünde beging, dass man schlecht über ihn redete.

Mein Dank geht in diesem Fall an Domradio. So lerne ich, die Bibel mit neuen Augen zu lesen. Die Welt kann so einfach sein: zum Verurteilen braucht man gar keinen Anlass! Paulus rechtfertigt Mobbing.
Was mir persönlich dazu einfällt, schreibe ich nicht. Ich müsste es beichten, muss allerdings zugeben, dass es mir eine Freude wäre, die Worte dem Priester im Beichtstuhl zu wiederholen. Doch das lasse ich. Stattdessen lege ich Herrn Brüggenjürgen dringend die Beichte nahe, denn er hat, zumindest nach seiner Logik, gesündigt: er hat sich unbeliebt gemacht. Bei mindestens einem.

3 Kommentare:

  1. Gerd F.9:39 AM

    Herr Brüggenjürgen sei die Geschichte eines gewissen Jesus von Nazareth ans Herz gelegt. Dieser machte sich unbeliebt und wurde für seine schlechten Ruf ans Kreuz geschlagen. Selbst bei seinen Anhängern war seine Sache gescheitert, und sie irrten orientierungslos in der Gegend herum. Einem Wanderprediger, der dazu darauf beharrte der Sohn Gottes zu sein, konnte man kein Vertrauen mehr entgegen bringen. Wie sollte das gehen?

    Ja Herr Brüggenjürgen hat sich unbeliebt gemacht. Jetzt sind es schon zwei!

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  2. Anonym12:11 AM

    Mit mir sind es jetzt drei. Herrn Brüggenjürgen habe ich öfter als schon
    evangelischen Katholiken erlebt. Ich wollte ihm eigentlich selbst schreiben, aber
    damit erspare ich ihm, mich einen "Dunkelkatholiken" zu schimpfen.
    Gerhard Ley,

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  3. Anonym6:58 AM

    Schön logisch dargelegt! (Ich freu mich ja immer, wenn ich sehe, daß die Logik doch noch den ein oder anderen Freund hat. Die Arme ist oft so allein.)

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