Dienstag, November 27, 2012

Kinderrechte etc. im Grundgesetz?

[Von Bastian]

So lautet Artikel 1 unseres Grundgesetzes:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

So wird er verstanden:
(1) Die Würde des gesunden Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Finanzen.
(1a) Die Würde von Kindern ist ebenfalls unantastbar. Ausgenommen sind unzumutbare Kinder vor der Geburt.
(1b) Die Würde von Frauen und ihren Quoten ist ebenfalls unantastbar.
(2) Die derzeitige Regierung bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Diese Menschenrechte werden per Mehrheitsentscheid unter Einbeziehung aktueller Umfrageergebnisse vom Bundestag festgelegt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, ausgenommen im Konfliktfall, in dem Straffreiheit zu gewähren ist.

2 Kommentare:

  1. Anonym12:13 AM

    Die Würde des gesunden Menschen ist unantastbar. Da bekommt der Begriff vom "Krankfeiern" eine ganz neue Bedeutung. Kann denn jemand den Verlust seiner Würde feiern?

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  2. ... und dann war da noch die "grüne (?) Version" des GG Art. 1,
    s.: http://kathermometer.blogspot.de/2012/11/casus-kreuz-net-die-wurde-der-schwul.html

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