Donnerstag, November 15, 2012

Der geplante §217 StGB

[Von Bastian]
Gewerbsmäßige Hilfe zum Selbstmord soll untersagt werden. Gewerbsmäßige! (LINK)

Also: Wenn ich jemandem helfe, sich selbst umzubringen, kann es sein, dass ich bestraft werde. Das hängt nicht davon ab, was ich da tue, sondern davon, ob ich Geld dafür nehme. Denn nicht die Tat selbst ist schändlich, sondern nur ihre gewerbsmäßige Ausübung. Die Maxime lautet: „Töte aus lauterer Gesinnung, und du bleibst straffrei, töte zum Lebensunterhalt, und du bist ein Verbrecher.“

Ich kann das nur mit Mühe nachvollziehen. Eine noch verwirrtere Logik ist kaum denkbar; undenkbar sollte es in einem Rechtsstaat sein. Die Strafbarkeit des Tötens wird nicht am Opfer festgemacht, sondern am Täter. Es sind zwei Fälle möglich, in denen genau dasselbe geschieht, nur, dass einmal der Täter strafbar ist und einmal nicht. Der Akt des Tötens zieht, wenn er ehrenamtlich erfolgt, keine Strafe nach sich, sondern einen Beurteilungsprozess, der den Täter betrachtet und ihn häufig straffrei ausgehen lässt.

Straffreiheit aufgrund von Eigenschaften des Täters - das gibt es ansonsten nur, wenn sich herausstellt, dass er unzurechnungsfähig ist.
So wird hier das, was allgemein als „Barmherzigkeit“ gilt, mit geistiger Umnachtung gleichgesetzt. Das allerdings kann ich wieder gut nachvollziehen - das sehe ich auch so..

10 Kommentare:

  1. Anonym1:45 AM

    Ich kann das nur mit Mühe nachvollziehen.

    Haben Sie Angst, dass Sie jemand zwingen könnte, von Ihren katholischen Moralvorstellungen abweichen zu müssen, oder wollen Sie einfach ein Strafgesetz haben, dass allen Ihre katholischen Moralvorstellungen aufzwingt?

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    1. @Anonym
      Entschuldigung, aber es geht hier nicht um das Nachvollziehen von "katholischen Moralvorstellungen", sondern um das Nachvollziehen von staatlicher Schizophrenie! Oder?

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  2. Anonym8:19 AM

    Na ihr habt ja alle Probleme! Ich geh jetzt erstmal Frühstücken!!!

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    1. @ Anonym:
      Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man in unserem Land für das Leben eintritt, wo man es bedroht sieht. Und selbstverständlich wünsche ich mir ein Strafgesetzbuch, dass Tötung sanktioniert. Sie tun das auch, nur dass Sie die Grenze anders ziehen. Darüber wäre zu reden. Was steht dem im Wege?
      Die aufgezeigte Logik kann ich - mit Mühe - nachvollziehen; anderenfalls hätte ich sie kaum darstellen können. Sie hingegen zeigen sich - zumindest hier - nicht bereit, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen, da Sie offenbar nicht akzeptieren, dass Katholiken eine fundierte eigene Meinung haben und nicht nur von irgendwelchen einengenden "Moralvorstellungen" getrieben sind.
      Es ist Basis der Demokratie, Andersdenkende ernst zu nehmen und nicht derart disqualifizierend in Schubladen zu packen. Es ist leicht, sich hinter der Behauptung verschanzen, die Meinung anderer sei nicht qualifiziert und daher nicht ernst zu nehmen.

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  3. Thomas8:44 AM

    @Anonym:

    Wenn Ihnen ihr Frühstück so viel mehr bedeutet, als ein wenig Philosophie und berechtigte Bedenken in ihr Leben zu lassen, warum geben Sie dann überhaupt ein Statement zu einem Inhalt ab, den Sie offenbar überhaupt nicht verstanden haben?

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  4. Offenbar sind es hierzulande viel zu viele, denen das Frühstück wichtiger ist als das kritische Denken - und genau das macht die erste Legalisierung der Euthanasie seit dem Dritten Reich überhaupt möglich!!

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  5. Anonym1:18 PM

    Eine Abtreibung ist in unserem Staat ja auch rechtswidrig, bleibt aber, bei Ausstellung einer Lizenz, straffrei. Wenn eine Straftat straffrei bleibt, dann kann man das Rechtssystem in die berühmte Tonne kloppen. Egal welcher Moralvorstellung man anhängt oder nicht. Einem vernunftbegabtem Menschen müsste dann allerdings das Frühstück im Halse stecken bleiben.

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  6. Anonym4:42 PM

    Ich nehme an, der Hintergrund ist Hilfe zur Selbsttötung bei schwerkranken Menschen. Natürlich ist das Gesetz unzureichend, um nicht zu sagen verdammt seltsam - die Intention wird sein, Angehörige, die beim Selbstmord helfen, aus dem Schneider zu bekommen.
    Tatsache ist, dass hier ein echter Notstand herrscht - es ist mit einer Zunahme von schweren, unheilbaren Scheußlichkeiten zu rechnen (-> steigende Lebenserwartung), aber gleichzeitig absehbar, dass das System, i. e. wir alle, mit der Situation überfordert sein werden. Natürlich will keiner in einem Substandardheim dahinsiechen, von überfordertem Pflegepersonal mehr oder weniger adäquat behandelt. Ich auch nicht. Aber ist mit den vorhandenen Geldmitteln eine gute Versorgung jedes Menschen bis zu seinem Tod sicherzustellen? Was muss sich ändern? Wer muss wo und wie anpacken? Das sind die Fragen, die wirklich offen sind.

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  7. Anonym11:17 AM

    Im Grunde sollte es relativ einfach sein: Jeder Mensch sollte, solange er bei klarem Verstand ist, selbst entscheiden können, wann er sterben will. Es sollte auch die Möglichkeit geschaffen werden, in gesunden Tagen eine Verfügung zu treffen, unter welchen Umständen man Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte.
    Nun soll hier natürlich kein Gewerbezweig geschaffen werden, der sich daran bereichert, Menschen, die ihr Leiden beenden wollen, zu helfen.
    Ideal wäre daher die Gründung einer gemeinnützigen Organisation, die diese Aufgabe - unter staatlicher Aufsicht - übernimmt.
    Unter diesen Umständen könnte dann endlich einem sterbenskranken, leidenden Menschen die selbe Gnade zuteil werden, die man heute schon jedem Haustier zukommen lässt.

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  8. Ihre Auffassung, Anonymus, setzt den strittigen ethischen Punkt, ob ein Mensch der Selbsttötung eines anderen Menschen assistieren darf, bereits als selbstverständlich voraus und ist damit meiner Ansicht nach nicht »relativ einfach«. Ob die Entscheidung, seinem Leben selber ein Ende zu setzen, je bei klarem Verstand getroffen wird, scheint mir auch fraglich zu sein.

    Geradezu übel wird mir bei der Gleichsetzung von Mensch und Tier, die sie im letzten Satz postulieren. Dieselbe Gnade? Kein Tier bittet um Selbstmordassistenz. Fangschuß, Einschläferung, »Gnadentod« werden von anderen über das Tier verfügt.

    Es ist verräterisch, daß Sie »die selbe Gnade« als Desiderat übernehmen. Würde dem demenzkranken Menschen »dieselbe Gnade« zuteil, entschieden am Ende die Verwandten und Erben, was mit der Erbtante geschehen soll.

    Ich schlage für die öffentliche Debatte einen anderen Blickwinkel vor: Wie kann, wie muß ein Mensch in seiner letzten Lebensphase begleitet werden? Was wird mit den Menschen geschehen, die NICHT aus dem Leben scheiden wollen, wenn ihre Verwandtschaft ihnen beteuert, »daß das doch eigentlich kein Leben sei«.

    Warum fällt so vielen Menschen zu dieser hochemotional und damit hoch-suggestiv geführten Diskussion eigentlich nur »TÖTEN« ein?

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