Eine sinnvolle finanzielle Familienförderung sollte einige Aspekte berücksichtigen.
In Schlagworten:
- Gleichbehandlung aller Familien: Niemand wird bevorzugt oder ausgeschlossen.
- Wahlfreiheit: Eltern entscheiden ohne Nachteil, wie sie es handhaben wollen.
- Soziale Gerechtigkeit: Bedürftige werden stärker unterstützt.
- Finanzierbar: Der Staat muss es sich leisten können.
Genauer:
Gleichbehandlung: Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat für Kinder, deren Eltern sie in eine KiTa oder Krippe bringen, monatlich über 1.000,-€ ausgibt, für Kinder, die von den Eltern selbst erzogen werden, aber nichts. Das Geld sollte allen zugutekommen, nicht nur denen, die einen bestimmten Lebensweg wählen.
Wahlfreiheit: Der Staat darf den Eltern die Wahl nicht dadurch abnehmen, dass er selektiv fördert. Die Eltern müssen die Wahl haben, wie ihr Kind unterstützt wird, ohne dass die Höhe der Leistungen von dieser Entscheidung abhängt. Anderenfalls findet eine Manipulation, um nicht zu sagen Nötigung der Familien in eine bestimmte Richtung statt.
Soziale Gerechtigkeit: Die Förderung muss einkommensabhängig gestaffelt sein. Wie die Staffelung im Einzelnen aussieht, ist hier nicht das Thema. Sicher jedoch ist, dass Familien am Existenzminimum mehr Hilfe brauchen, als Familien mit hohem Einkommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es mit Geldleistungen nicht getan ist: oft ist es nötig, zumindest in Teilzeit weiter zu arbeiten, um nach der Kindererziehung wieder Fuß fassen zu können oder um einen Betrieb am Laufen zu halten. Es darf daher nicht dazu kommen, dass aufgrund von Zahlungen an die Eltern plötzlich keine KiTas und Krippen mehr finanziert werden können, weil die meisten Familien es vorziehen, das Geld selbst zu verwalten.
Finanzierbar: Ein gerechteres System sollte weniger kosten als die derzeit angestrebte Regelung.
Lösungsvorschlag: Die Drittel-Lösung.
Von den bisher benötigten Mitteln wird ein Drittel zur direkten Einrichtungsförderung verwendet, um eine Mindestanzahl von Krippen- und KiTa-Plätzen zur Verfügung zu stellen. Das zweite Drittel wird als Familienförderung an alle Familien entsprechend der Zahl der kleinen Kinder gleichmäßig ausgezahlt. Das letzte Drittel wird als Familienförderung einkommensabhängig ausgezahlt. Hier ergibt sich ein Einspareffekt, da nur die unteren Einkommensgruppen die volle Summe erhalten, sehr gut Verdienende hingegen nichts.
Wer sein Kind in eine Krippe oder KiTa schicken will, zahlt dafür einen Betrag, der den restlichen zwei Dritteln entspricht. So ist jeder KiTa-Platz voll finanziert: 1/3 aus der Einrichtungsförderung, 2/3 aus der Familienförderung. Die Eltern haben volle Wahlfreiheit. Geht ihr Kind zur Krippe oder KiTa, werden die Kosten durch die Förderung voll aufgefangen, genau wie bisher. Bleibt das Kind zuhause, haben die Familien das Geld zur Verfügung.
Die Drittel-Lösung wird allen oben genannten Forderungen gerecht.
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