Freitag, Oktober 08, 2010

Gedanken zur Eucharistischen Nüchternheit

»Ich mag doch nicht vor der Messe die Minuten bis zum Kommunionempfang zählen, nur um ein äußerliches Fastengebot einzuhalten.«

Es ist einerseits wahr, daß die Liebe nicht rechnet. Es ist andererseits objektiv wahr, daß die Kirche ein Mindestmaß an Fasten vor dem Empfang der Heiligen Gaben vorgeschrieben hat. Und daß das Mindestmaß von einer Stunde vor Empfang der Kommunion schon eine weitgehende Liberalisierung gegenüber den alten Bestimmungen zur Eucharistischen Nüchternheit darstellt.

Ein Freund drückte es nah einem Choralhochamt – das seine Zeit dauerte – irgendwo am Düsseldorfer Rheinufer so aus: Wenn ich vor der Messe noch eben beim Burgerking gewesen wäre und das Papier gerade noch in den Papierkorb vor der Kirche geschmissen hätte, dann hätte ich die Vorgaben erfüllt.

Ich halte diese Fastenbestimmung für einen fast nicht nachvollziehbaren Fehler, auch wenn ich selber natürlich davon profitiere, daß ich mit Kollegen Kaffee trinken kann, ohne mir Gedanken darüber zu machen, ob ich später zur Kommunion gehen will oder nicht. Die Orthodoxen scheinen die Katholische Fastenregelung, die eigentlich nur verhindert, daß jemand beim Gloria noch ein Stück Schokolade vernascht, mit Irritation zu sehen.

Natürlich kann man sagen: Alles Äußerlichkeiten! Hat Christus uns nicht vom Gesetz befreit? Meines Erachtens ist das nicht ganz richtig. Er hat uns davon befreit, durch Werke des Gesetzes gerecht werden zu wollen. Aber das Gemeindebild der Charismatischen Anarchie, in der jeder – nichts als seinem eigenen Gewissen verpflichtet, sich weitgehend von kultischen und bevormundenden Regeln löst, ist eine Fiktion der Liberalen Theologie.

Was spräche dagegen, etwas zu tun, nur weil es eben Gebot der Kirche ist? Es von innen her und in der Liebe anzunehmen. Wer mag, soll zusätzlich und in derselben Liebe Psalm 51, 122 oder 43 vor der Messe (oder in der Vormesse) beten.

1 Kommentar:

  1. Eine Stunde erscheint mir auch viel zu wenig. Man kann meiner unmaßgeblichen Meinung nach für sich entscheiden, diese Zeit zu erweitern, etwa auf drei Stunden vorher.

    Etwas eigenartig berührt war ich, als mir weiland ein Priester im Beichtstuhl sagte, seiner Meinung nach wären alle diesbezüglichen Nüchternheitsvorschriften aufgehoben.

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