[Von Bastian]
Das Karussell der gesellschaftlichen Spinnereien dreht sich weiter. Der neueste Coup:
Nachdem es als unerheblich gilt, ob ich Männlein oder Weiblein bin (Gender) und woher ich wirklich stamme (Leihmütter und anonyme Samenspender), ist es neuerdings wichtig, kein Alter zu haben.
Mit seiner Entscheidung, all seinen Beamten – zumindest übergangsweise – 30 Tage Urlaub zu gewähren, zieht das Land die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Es hatte dieselbe Urlaubsstaffelung für die angestellten Landesbediensteten, die bislang auch für die Beamten gilt, als "altersdiskriminierend" gebrandmarkt. (LINK)
Was nur scheinbar menschlich war – die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit in unterschiedlichem Alter – war in Wirklichkeit eine Sauerei! Dank dieser neuen Regelung wissen wir, wie wir umzudenken haben: wahre Menschlichkeit ist, keine Rücksicht zu nehmen. Und es ist gut, dass das endlich gesetzlich festgeschrieben wird.
Weitere Beispiele:
Wer an der Kasse mit vollem Einkaufswagen einen Penner mit 2 Flaschen Bier vor lässt, diskriminiert ihn aufgrund seiner geringen finanziellen Möglichkeiten.
Wer im Straßenverkehr einem anderen Wagen die Vorfahrt lässt, sollte vorher sicherstellen, dass der andere Fahrer dasselbe Geschlecht hat. Er/Sie könnte sich sonst angemacht fühlen.
Wenn im Bus ein junger Mann den Platz für eine alte Dame frei macht, diskriminiert er gleich zweifach.
Es wird höchste Zeit, dass Schulbusse und Seniorentickets auf den Prüfstand kommen, ebenso wie „geschlechts“-spezifische Waschräume und Toiletten. Nieder mit den Unterschieden.
Unsere Fußballmannschaft (MANNschaft?) hat‘s kapiert. Nachdem sie eine ganze Weile forsch-maskulin aufspielte, besann sie sich doch noch und verwandelte in der letzten halben Stunde zum Ausgleich ihr Tor in ein feminin-warmes Nestchen für die Schweden. Na bitte – geht doch!
Ist es auch Altersdiskriminierung, wenn Jugendliche und Kinder kein Bier im Supermarkt kaufen können oder, sollte das Taschengeld hoch genug sein, ein Bordell aufsuchen?
AntwortenLöschenDa gäbe es doch sicher Betätigungsfelder für unterbeschäftigte Anwälte.
Witzig, aber nicht ganz zutreffend. Das BAG hat meines Ermessens zu recht kritisiert, daß der Urlaubsanspruch nach TVÖD mit Erreichen des 30. Lebensjahres um drei Tage steigt, sowie mit Erreichen des 40. Lebensjahres um einen Tag, danach aber nicht mehr. Ein 30 oder 40 Jahre alter Mensch ist nach der bestimmt zutreffenden Ansicht des BAG noch nicht alt, sondern steht erst am Anfang oder in der Mitte seines Ertwerbslebens. Das BAG wundert sich, warum man die Grenze nicht bei 50 oder 60 Jahren setzt, sondern schon bei 30 und 40 Jahren. Es wundert sich völlig zu recht. Typ vom Fachmann; niemals auf Presseartikel vertrauen, sondern immer erst das Urteil lesen. Urteil findet sich hier: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2012-3-20&nr=15980&pos=2&anz=3
AntwortenLöschenIch habe das Urteil jetzt gelesen. Es überzeugt mich nicht.
AntwortenLöschenDiese Urlaubsregelungen sind im Zuge von Tarifverhandlungen entstanden. Sie sagen nur bedingt etwas über die Leistungsfähigkeit aus, sondern etwas zur Regelung der Lebensarbeitszeit. Das ist unsere Tarifautonomie.
Zudem richtet sich meine Kritik in der Hauptsache gegen die Tatsache, dass hier eine Diskriminierung gesehen wird. Das halte ich für völligen Blödsinn.
Das ganze Gender Mainstreaming ist blühender Blödsinn, leider aber brandgefährlich:Hoffentlich wird bald in Deutschland eine ähnliche Aufklärung erfolgen, um das von den Gender-Ideologen propagierte "social engineering" in Richtung Übersexualisierung im Erziehungsbereich schon der Kleinsten und Jüngsten (Krippe, Kita, Schule) zu stoppen.
AntwortenLöschenEs kann nicht ernst genug genommen werden, was die Vernichtung des Selbstverständnisses von Mann und Frau für Buben und Mädchen bedeutet, die sich gemäß ihren genetischen Vorgaben an Vorbildern entwickeln müssen (siehe Buch „Vergewaltigung der menschlichen Identität, über die Irrtümer der Gender-Ideologie“)