Samstag, April 12, 2014

Freie Wahl des Namens ab 12 Jahren?

[Von Bastian] Eine Pressemeldung von 2018:

Nach dem Geschlecht soll auch der Name nicht mehr in den persönlichen Daten erfasst werden. So will es eine Initiative von Teilen der Grünen des Europäischen Parlaments.
Es gebe heute Lebensabschnittsgefährten, wechselnde Genderzugehörigkeiten und große Freiheiten in der persönlichen Gestaltung der eigenen Individualität. So sei nicht einzusehen, dass eine der individuellsten Eigenschaften - der Name, mit dem man angeredet werde – von fremden Menschen festgelegt werde, die man sich als Eltern, Leihmutter oder Erziehungsberechtigte nicht ausgesucht habe. Auch gilt der Zeitpunkt der Namensgebung viel zu früh. Viel besser sei es, wenn die Kinder erst einmal etwas heranwüchsen, bis sie selber wüssten, welcher Name zu ihnen passe.
Mit 12 Jahren sei ein Kind reif genug, sich für einen Namen zu entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt könne auch zum ersten Mal das eigene Geschlecht festgelegt werden. Diese Entscheidungen sollten jederzeit änderbar sein, um die Freiheit der Person auf individuelle Anrede jederzeit zu gewährleisten. Bis zum Alter von 12 Jahren müssten Kinder als geschlechtslose, anonyme Nummern behandelt werden – dies sei logischerweise das höchste Maß an Individualität.
Ein Sprecher der Christdemokraten meinte dazu, er schlage als erstes eine Namensänderung der Grünen vor – sie seien offensichtlich blau.

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