Nein heißt nein. Eine erstaunliche Erkenntnis, die jetzt sogar ins Gesetz soll. Da sage noch einer, wir seien kein Volk von Denkern mehr.
Die wichtige Sache, um die es dabei geht, ist der Sex. Eine Sache, bei deren Durchführung es allerdings weniger ums Denken an sich geht. Offensichtlich sind wir auch ein Volk von – nun ja, lassen wir das.
Der Anlass zu dieser geradezu philosophischen Herangehensweise an den Sexualtrieb, ein im wahrsten Sinne des Wortes drängendes Thema, ist das gehäufte Vorkommen von Fällen, in denen die Grenze zwischen Beischlaf und Vergewaltigung oder die zwischen Flirt und Nötigung zu verschwimmen beginnt oder massiv durchbrochen wird. Es sind schlimme Dinge, die da geschehen! Zurück bleiben Verletzungen, die es zu vermeiden gilt. Und die Gesellschaft, die sich mit Händen und Füssen dagegen wehrt, dass ihr irgendjemand ins Sexualleben hineinredet, sucht plötzlich nach gesetzlichen Regelungen. Wie soll das zusammengehen?
Man kann erst einmal durchaus eine Logik erkennen: ein großer Freiraum braucht eine starke Grenze, die die Freiheit schützt, indem sie die Unfreiwilligkeit aufs Schärfste sanktioniert: alles ist erlaubt, außer Zwang. Die Folge: da man, so ist es Konsens, nicht vorschreiben will, wer mit wem darf, wird eben geregelt, wer hinterher für was bestraft wird. Klingt komisch? Ist es auch, denn dies ist eine Logik, die nicht greift. Angesichts von Vergewaltigungen führt die gute deutsche Gesellschaft abstruse Diskussionen darüber, wie das verhindernde Nein denn formell auszusehen hat. Sagen? Wehren? Reicht ein Gesichtsausdruck? Oder gar ein ungutes Gefühl danach? Nur in den seltensten Fällen produzieren Gerichte etwas Sinnvolles, wenn sie nachträglich entscheiden sollen, was im Rausch der Sinne legitim war. Es ist absurd. Wie soll man in einem Rechtsstaat, in dem der Beklagte im Zweifelsfall freigesprochen wird, etwas verurteilen, für das es nur die Aussagen der Betroffenen gibt? Unser Rechtsverständnis bedeutet hier schlicht Pech für die Opfer, die keinen Beweis vorlegen können. Doch das kann es ja wohl nicht sein. Die ganze Diskussion geht offenbar am Ziel vorbei.
Vor Jahrzehnten befreite sich unsere Gesellschaft aus der sexuellen Bevormundung. Ihr Argument: man dürfe Liebe nicht verbieten. Doch diese gegenseitige Liebe ist längst nicht mehr Grundlage für Sexualität; schon bald wurde sie reduziert auf das Einverständnis der Partner zum sexuellen Vergnügen. Erlaubt war in den Augen der Gesellschaft, was beiden Spaß macht. Wozu lieben? Der/die hat doch sein/ihr Vergnügen, das reicht. Doch was macht dem Partner Spaß? Was ist erlaubt? Offenbar alles, wozu er/sie nicht nein sagt. Das ist zu wenig? Nun, genau darum scheint es aber zu gehen, denn genau das versuchen wir verzweifelt zu regeln: wie sagt man nein?
Dem Sexualtrieb, einem wilden Gaul, der ohnehin oft kaum zu reiten ist, wurden die Zügel abgenommen: zügellose Sexualität. Doch was als Befreiung gefeiert wurde, ging nach hinten los. Der Gaul tritt um sich und die Gesellschaft, die von einem heißen Rodeo auf seinem Rücken träumte, findet sich unter seinen Hufen wieder und ruft verzweifelt "nein, nein!". Und so treibt die selbstbezogene Leidenschaft im Bett und anderswo ihre traurigen Blüten.
Noch diskutieren wir darüber, wie man einem ausschlagenden Gaul mit einem entschiedenen Nein gegenübertritt. Noch spricht kaum einer aus, was auf der Hand liegt: Sinvollerweise redet man beim Sex vom Ja, aber nicht vom Nein. Die einzig richtige Regel wäre: nur ein ausdrückliches Ja darf die Grundlage sein. Doch damit tut man sich schwer: wie soll man das regeln? Mit einem kleinen Standardvertrag, in dem man vorher kurz gemeinsam die einvernehmlichen Praktiken, Techniken und Hilfsmittel ankreuzt? Mit einer Art Sex-AGB? Und wie dokumentiert man die Einhaltung der Vereinbarung?
Man kann es drehen und wenden, wie man möchte: beim Sex begibt man sich in einen Lebensbereich, der gesetzlich nicht zu fassen ist. In dem die einzige Sicherheit, die man hat, das Vertrauen den Partner/die Partnerin ist. Das Wohl des anderen muss dem eigenen Vergnügen mindestens ebenbürtig sein - eine Haltung, die zwischen Menschen, die sich lieben, selbstverständlich ist. Das Ja muss die Grundlage sein, damit es unnötig wird, ein Nein rechtlich durchzusetzen.
Jeder sexuelle Verstoß gegen das Wohl des Partners ist ein Vergehen, jeder gewaltsame Verstoß ein Verbrechen, sei es körperliche oder seelische Gewalt. Selbstverständlich muss es Sanktionen geben, doch in vielen Fällen wird ein Opfer nicht zu seinem Recht kommen – weder die direkten Opfer von Gewalt, noch die Opfer falscher Aussagen. Ein gesetzlicher Schutz, so wichtig er ist, wird niemals ausreichen.
Deshalb ist die Gesellschaft dringend gefragt, den Gaul wieder einzufangen: ein zügelloser Sexualtrieb, der überall und in jeder Form als auslebenswert hofiert und gepriesen wird, hat mit sexueller Freiheit so viel zu tun, wie Fressucht und Übergewicht mit gesunder Ernährung. Es ist erschütternd, dass die Gesellschaft zunehmende Nötigungen und Vergewaltigungen braucht, um anhand der verursachten Verletzungen langsam den Wert und die Tiefe der Sexualität wieder zu entdecken. Und doch ist es ein kleines Hoffnungszeichen.
Für diejenigen, die nicht warten können, bis die nötige Vertrauensbasis da ist, empfiehlt sich mittelfristig, beim One-Night-Stand für eine ausreichende Anzahl von Zeugen zu sorgen und zur Dokumentation wenigstens eine Tonaufnahme mitlaufen zu lassen. So ist man auf der rechtssicheren Seite. Alle anderen sollten überlegen, ob es vielleicht irgendwo eine Orientierung gibt, in der Sexualität, Verbindlichkeit, Liebe und Vertrauen zusammengehören und man mehr auf den Partner schaut, als auf sich selbst.